Die Walpen–Orgel von 1842  (Linke Chororgel)

 

Geschichte der Walpen – Orgel vom Erstbau 1842 bis zur letzten Restaurierung durch die Hofgeissen

im Jahre 2003

 

I.  Die Zeit vor der Walpen - Orgel

Die Anfänge des Orgelspiels in der Hofkirche sind nicht genau nachzuweisen. Da jedoch schon 1378 eine Laienpfründe für einen Organisten bestand, muss der erste Orgelbau tief ins 14. Jahrhundert zurückreichen. Der erste mit Namen bekannte Organist hiess Georius (wohl Georgius) Schüpher. Er wird 1412 in den Ratsprotokollen der Stadt erwähnt, freilich in einem sehr unrühmlichen Zusammenhang. Wir lesen da:

Item Georius Organista hat Ellin Sturmherrin nachts niedergeworfen und herdfellig  gemacht und wollt sin Mutwillen mit ihr verbringen über alle ihren Willen und erhob ir den Mund wenn sie schrien wollt, und trowt ir die Ckelen abzestechende wölt si nit swigen, und schrij jedoch sovil, daz die Lüt im Hus die da warent zu luffent und als die Husfrow da kam mit dem Licht, da schlug des egenant Orginisten Knab ir in das Licht daz es erlosch, wannt er sin Meister verwartet, klagt uf das höchst.

Der Übeltäter wurde verurteilt, seinem Opfer vier Pfund Genugtuung zu bezahlen.

 

Es folgten verschiedenste Neubauten sowie Umbauten der jeweiligen Orgeln.

 

Bekanntlich fiel die alte Hofkirche am 27. März 1633 einem Verheerenden Brand zum Opfer. Nur die Grundmauern und die um 1500 erneuerten gotischen Türme blieben stehen. Mit grossem Schwung und enormer Opferbereitschaft der ganzen Bevölkerung ging man alsbald an den Wiederaufbau. Grundsteinlegung am 1. September 1633, Weihe der Kirche am 23. August 1644.

Und die Orgeln?

Eine grosse Orgel benötigte damals viele Jahre vom Entwurf bis zur Fertigstellung. Es war deshalb bei Neubauten von grossen Kirchen üblich, dass man zunächst die kleineren Chororgeln anschaffte, um möglichst rasch etwas für den Alltag und die normalen Gottesdienste zur Verfügung zu haben. So wurden im Frühjahr 1637 zwei Chororgeln bestellt. Der architektonische Entwurf für die beiden gleichzeitig entstehenden Chororgeln stammte vom Luzerner Bildhauer Niklaus Geisler. 1642 war es soweit. Die beiden Chororgeln wurden von Experten aus dem Kloster Einsiedeln geprüft und abgenommen. Der Orgelbauer wurde mit 1990 Gulden für seine vertraglichen und zusätzlichen Arbeiten entschädigt.

Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden die Chororgeln immer weniger benützt und gepflegt, sie verkamen deshalb langsam bis zur weitgehenden Unspielbarkeit. Im Jahre 1842/44 wurden beide Chororgeln von der Stadt veräussert und durch eine einzige neue Chororgel von Silvester Walpen ersetzt.

 

II.  Der Neubau der linken Chororgel, der Walpen – Orgel

Den Stein ins rollen brachte der seit Ende 1839 neu amtierende Stiftsorganist Kaplan Fridolin Stutz. Er beschwerte sich mit einem Schreiben an den Stadtrat über den schlechten Zustand der beiden Chororgeln. Die Baukommission des Stadtrates besichtigte hierauf die Orgeln unter Zuzug von Orgelbauer Silvester Walpen. Dieser beurteilte die vorhandenen Instrumente schlicht als unbespielbar. Der Stadtrat bezweifelte offenbar die Objektivität dieses Urteils und beauftragte die beiden Musiklehrer und Organisten Josef Leonz Kaufmann und Johann Evangelist Molitor mit einer genaueren Expertise. Am Urteil änderte sich indessen wenig, sodass der

Stadtrat am 4. Oktober 1841 beschloss:

 

1. Es solle die Bau-Commission mit einem geschickten Meister über die Erbauung  

    einer neuen Orgel unter Ratificationsvorbehalt unterhandeln.

2. Die Blasbälge in soweit repariren lassen, dass die Orgeln einstweilen noch

    gebraucht werden können.

 

In der Folge reichte Silvester Walpen vier verschiedene Projekte ein. Stadtrat Alois Haas wurde beauftragt, alles zu prüfen und mit Walpen einen Vertrag auszuhandeln, mit Vorbehalt der Ratifizierung durch den Gesamtstadtrat. Am 25. April 1842 genehmigte der Stadtrat das vorgelegte Vertragsprojekt:

Es war zweimanualig geplant, mit insgesamt 24 klingenden Registern.

Die Manualumfänge betrugen, fortschrittlich der Zeit entsprechend, je 54 Töne

(C bis f```). Der Pedalumfang mit nur 18 Tönen (C bis f°) erscheint dagegen etwas konservativ, ja altmodisch. Im Gegensatz zur Barockzeit hatte der Orgelbauer nun alle benötigten Materialien selbst zu beschaffen. Der Vertragspreis lautete auf 4920 Schweizer Franken, die Garantiezeit wurde auf sechs Jahre angesetzt. Die Fertigstellung wurde auf den 1. Juli 1843 vereinbart. Der Prospekt- und Gehäuseentwurf stammte von Walpen persönlich. Durch die langen Gottesdienste wurden Walpens speditive Arbeiten arg behindert. Auf Walpens bitten intervenierte der Stadtrat beim Stift, sodass die nachmittäglichen Gottesdienste jeweils um drei Uhr beendet wurden. So zogen sich die Arbeiten bis in den Februar hinein. Trotzdem Bekam Walpen auf seine Bitte hin, vom Stadtrat am 18. März 1844 ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis.

Nur vier Jahre nach der Fertigstellung muss sich das Instrument in einem lamentablen Zustand befunden haben. Walpen wurde mit der Reparatur beauftragt. In seiner Mitteilung an den Stadtrat bemerkte er, dass das Werk „in einem solchen Zustande angetroffen, als wenn es bereits fünfzig Jahre bei mittelmässiger Sorgfalt existierte“. Die Gründe hiefür seien aber nicht beim Werke selbst zu suchen, sondern bei Übelständen in der Behandlung und Besorgung. Den Schülern der Hofschule (und deren Betreuern) wird dabei ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. In der Zeit von 1852 bis 1853 wurde die Orgel umgebaut.

 

Im Juli 1889 folgte Franz Josef Breitenbach (1853 – 1934) dem ehrenvollen Ruf als Hoforganist nach Luzern. Während seiner bis 1921 reichenden Tätigkeit wurden vor allem die “Hoforgelkonzerte“ im In- und Ausland bekannt, nicht zuletzt wegen der berühmten „Orgelgewitter“. 1893 empfahl Breitenbach einen Umbau sowie die Sanierung der Chororgel. Im Jahre 1908 unternahm Breitenbach einen erneuten Anlauf, um „die Chororgel in den gehörigen Stand zu setzen respektive dieselbe zeitgemäss umzugestalten“. Bei der Umgestaltung der Orgel wäre ein grosser Teil der Register, des Pedals, und der Mechanik als „nicht brauchbar, und in der Intonation als zu primitiv“, verschwunden. Die neue Orgel, gemäss Offerte des Luzerner Orgelbauers Friedrich Goll, würde auf 14.350.— zu stehen kommen. Es folgte ein hin und her zwischen Stift und Kirchenrat über die Finanzierung, ohne Einigung. Aus späterer Sicht ist es bisweilen gut, dass das nötige Geld gefehlt hat.

 

Beim Umbau von 1940 – 1941 erfolgte eine bedeutend weniger tiefgreifende Orgelerneuerung. Zwischen dem letzten Versuch Breitenbachs im Jahre 1921 und jetzt hatte im Orgelbauwesen ein recht bedeutsames Umdenken eingesetzt. Im technischen Bereich kehrte man sachte wieder zum alten Windladensystem und zur mechanischen Traktur zurück. Im klanglichen Bereich erfreute man sich in zunehmendem Masse an hellen, obertonreichen Klängen. Diese ganz allgemeinen Umwälzungen blieben nicht ohne Einfluss auf das neue Projekt zur Chororgelerneuerung. Im Begleitschreiben zum Abnahmebericht der Herren Friedrich Frei und Johann Imahorn wird zum Klang bemerkt, die alte Chororgel habe „in einzelnen Registern eine beachtenswerte Intonation und damit Kunstwert“ besessen. Durch den Einsatz neuer, hochliegender, zart singender Chöre in der Mixtur sei man dem Original wieder näher gekommen, „was auch dem heutigen Klangempfinden besser entspreche“.

Wie man sieht, hatte man sich vom rundum vernichtenden Urteil Breitenbachs gelöst und am Werk Walpens durchaus auch gute und erhaltenswerte Seiten entdeckt.

Trotz der gewandelten Ansichten waren die Eingriffe in die Originalsubstanz beträchtlich. Immerhin blieb bei diesem Umbau aber wesentlich mehr Walpen-Material erhalten, als dies bei der Realisierung eines der Breitenbachschen Projekte der Fall gewesen wäre. Am 21. Februar 1941 wurde die erneuerte Orgel feierlich eingeweiht. Seither erfolgten im Rahmen der normalen Unterhaltsarbeiten nur noch marginale Änderungen am Werk.

 

 

III. Die Restaurierung der Walpen – Orgel durch die Hofgeissen

       vom 19. Januar 1999 bis 22. November 2003 dem Tag der Einweihung.

Die Bemühungen um eine Restaurierung der Walpen-Orgel in denkmalpflegerischem Sinne reichen weit zurück. Noch vor der Einweihung der erneuerten Hauptorgel erstellte Jakob Kobelt, damaliger Konsulent der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EDK), einen ausführlichen Bericht über die Chororgel, datiert vom 20. August 1977. In Kapitel V dieses Berichtes formulierte Kobelt „Vorschläge für die Restaurierung der Chororgel“. Dazu einige Hauptpunkte:

     -  Restaurierung und Rekonstruktion der Orgel von 1842 auf den Zustand 1852.

     -  Herstellung eines neuen, freistehenden Spieltisches mit rein mechanischen

        Spiel- und Registertrakturen.

     -  Wiederherstellung der originalen Disposition mit 28 klingenden Registern.

Obwohl auch der damalige Stiftsorganist, Kaplan Eduard Kaufmann, der Sache sehr gewogen war, blieb es dennoch lange still um diese Restaurierung. Der Grund lag wohl darin, dass man psychologisch und finanziell vorerst den grossen Brocken der Hauptorgel zu verdauen hatte. Erst im Jahre1998 kam neue Bewegung in die Angelegenheit, nachdem feststand, dass die Orgel nicht im Rahmen der geplanten Innenrenovation restaurier werden konnte.

 

Die Hofgeissen werden aktiv.

Die Idee von Alois Eichmann, die Walpen-Orgel trotz fehlenden finanziellen Mitteln zu retten, respektive zu sanieren, entstand anlässlich eines  Arbeitsessens, am 7. Januar 1998, nach dem ersten Weihnachts-Sterneinzug. Die Anwesenden Turmgeissen diskutierten die Aktivitäten zum Fahnenaufzug und Sternaufzug, sowie das Problem Walpen-Orgel. Im Laufe des angeregten Meinungsaustausches wurde in Übereinkunft beschlossen, den Verein Komitee Walpen-Orgel Luzern, zu gründen.

Im Gespräch zur Übereinkunft der Gründung des Vereins meinte Stiftsorganist

W. Sieber, „schade um die wertvolle Orgel, wenn sie nicht erhalten werde, würde sie in ein paar Jahren verkommen“.

So kam es am 19. Januar 1999 zur Gründungsversammlung des Vereins „Komitee Walpenorgel St. Leodegar Luzern“. Gemäss Artikel 2 der Statuten ist der Zweck des Vereins „die Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Sondermittel (finanzieller Art) zur fachtechnischen und denkmalpflegerischen Restaurierung der auf der nördlichen Chorempore der Stiftskirche St. Leodegar befindlichen Orgel von Thomas Walpen  (1802-1857). In der Folge sammelte der Vorstand des Vereins unter der rührigen Leitung seines Präsidenten Alois N. Eichmann die notwendigen Mittel, um das Unterfangen im Einvernehmen mit dem Stift, der eidgenössischen und der kantonalen Denkmalpflege zu wagen und zu einem guten Abschluss zu führen.

 

Zeittafel

 

Restaurierung Walpen Orgel Hofkirche Luzern

Verein Komitee Walpen Orgel Luzern

 

19. Januar 1999 bis 29. Juni 2007

 

 

19. Jan. 1999       1. Vorstandssitzung im Hause W. Sieber,

                               Kastanienbaumstrasse 292 / 6048 Kastanienbaum

                               Gründung des Vereins und erstellen der Statuten.

                               Wahl des Vorstandes:

Präsident             Alois N. Eichmann

Vizepräsident      Eugen Bischofberger 

                               Rechtsber./Aktuar     Dr. Urs-Viktor Ineichen I & R

                               Sekretariat                  Oscar J. Koch

Buchhaltung       Erwin Mutter

                               Fachberatung  W. Sieber

Public Relation   G. Künzi und J. Dubach

Internet                Anderzej Koch

 

 

17. – 19. März     Fa. Kuhn / W. Rehn, Untersuchung Istzustand der Walpenorgel,

                               in Zukunft WO genannt. Erstellen des Grundlagenberichtes.

 

  4. Mai 1999      3. Vorstandssitzung

                              Im Sitzungszimmer Fa. Innonet AG, Seeburgstr. 18 Luzern

                              Dieter Utz und Wolfgang Rehn Geschäftsleitung Fa. Kuhn,

                              tragen das Konzept einer möglichen Restaurierung der WO vor.

   Sie empfehlen die Nichtsynchronisation der WO mit der Grossen

   Orgel, da diese zwei grundverschiedene Orgeln mit entsprechenden Aufgaben sind.

 

24. Mai 1999      Brief von W. Sieber

                              Nichteinverstanden mit dem Vorgehen des Vorstandes

                              lt. Sitzung vom 4. Mai

 

 7. Juni 1999       4. Vorstandssitzung

                              c/o I & R Treuhandgesellschaft Pilatusstr. 35, Luzern

                              Orientierung über die Sitzung 14. Juni, Denkmalpflege

 

14. Juni 1999     Sitzung c/o kant. Denkmalpflege, Frankenstrasse Luzern

                              Nach Vortrag von W. Sieber empfiehlt Dr. Grünenfelder, die WO

                              Erst einmal auszubauen um die realen Unterlagen für eine

                              definitive  Beurteilung der Restaurierung zu haben.

                              Diesem Vorschlag wird zugestimmt und die Sitzung geschlossen.

 

15. Juni 1999     Erhalt des Demissionsschreibens von W. Sieber vom 14.06.1999,

                              ohne darüber diskutiert oder gesprochen zu haben.

 

24. Juli 1999       Antwort an W. Sieber auf seine Demission

 

  4. Jan. 2000       Werkvertrag mit Kollegiatsstift und Firma Kuhn

 

10. Mai 2000       Pressekonferenz in der Propstei zwecks

                               Orientierung über Sammelaktion

 

16. Okt. 2000      Brief der Denkmalpflege betr. Situation der unter Denkmalschutz

     stehender Hofkirche in Zusammenhang der geplanten

     Restaurierung der WO, unterzeichnet;

     Dr. Georg Carlen, Dr. Jos. Grünenfelder, Rud. Bruhin

 

18. Okt. 2000      Antwort auf Brief von D. Widmer, Arch. Vom 28.09.2000

                               Betr. Organe und deren Zuständigkeit für die Restaurierung der WO

 

22. Okt. 2000      Kurzprotokoll Bespr. 12. Okt. 2001, mit Liefer- und Zahlungsplan

 

Ab Jan. 2003      Alois Eichmann hat von der Fa. Kuhn den Liefer-Montageplan

                              erhalten der beinhaltet, dass in der Karwoche das Material geliefert

   und im Chor deponiert werde. Ein Bauführer fehlte. A. Eichmann

   spricht den Propst auf das Problem an, worauf der Propst  

   A. Eichmann dank seiner Erfahrung ab sofort mit der Bauführung

                             betraute. Daraus entstand eine äusserst angenehme Zusammen-

                             arbeit mit der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern der Fa. Kuhn

 

 5. Febr. 2003    Besprechungsnotiz betr. Ausführung des Emporenbodens

 

28. Juli 2003       Bauabnahme der Walpen Orgel. Mit Abschluss der Montage-

                              Arbeiten geht die WO von der Fa Kuhn wieder in den Besitz

                              Des Kollegiatstiftes St. Leodegar über.

 

12. Nov. 2003     Pressekonferenz über die Kollaudation auf der WO Empore

                              Durchführung Hans Fuchs, Medienarbeit

 

22. Nov. 2003    Kollaudation der restaurierten WO mit Vesper, Einweihung und

   Präsentation der Festschrift von Dr. F. Jakob, Orgelkonzert von

   Monika Henking.

                              Anschliessend offeriert der Verein im Hotel Schweizerhof einen

                              Apéro riche, es nehmen 288 geladene Gäste, Gönner und Freunde

                              der WO teil.

 

 1. Mai 2004       5. und letzte GV Komitee Walpen Orgel Luzern

                              Statutengemäss wird der Verein nach erreichen des Zieles aufgelöst

                              Um das erscheinen des Buches sicher zu stellen, wird der

                              „Verein Komitee Walpenorgel in Liquidation“ gegründet und drei

                              Liquidatoren gewählt: A. Eichmann, Dr. S. Huwyler sowie

                              Dr. U. V. Ineichen. Somit ist für Dr. F. Jakob der Weg frei,

                              das Buch schreiben zu können.

 

      Dez. 2006     Erscheinen des Buches

                              Die Chororgel in der Hofkirche Luzern

                              Von Dr. Friedrich Jakob

                             

29. Juni 2007     Nach erstellter Schlussbilanz von Totalkosten Fr. 690 000.—

                              resultierte ein Überschuss von Fr. 11 447.80, der dem

                              Kollegiatsstift für den Unterhalt der Walpenorgel überwiesen

                              wurde.

 

17. März 2010    Archivierung der Unterlagen Komitee Walpenorgel und

                              Walpenorgel in Liquidation, im Staatsarchiv Kanton Luzern.

 

 

Silvester Walpen hätte es sich wohl nie träumen lassen, dass er es einst dem „mutwilligen verstandeslosen Schwarm der Hofgeissen“ zu verdanken haben würde, dass sein Orgelwerk wieder im alten Glanz auferstehen und erklingen konnte. Das Verdienst der letzten Zöglinge der 1966 aufgelösten Hofschule ist in der Tat recht hoch zu veranschlagen, selbst wenn man es als eine späte Wiedergutmachung für frühere Übeltaten interpretieren wollte. In Würdigung all dieser Umstände hat sich der restaurierende Orgelbauer entschlossen, ausservertraglich noch einen weiteren Registerzug einzubauen: dieser setzt auf dem Gehäusesims eine Hofgeiss in Aktion, welche sich jeweils mit einem gut vernehmlichen Meckern meldet.

 

Somit ist klar ersichtlich, dass die Hofgeissen nicht nur die Restaurierung der Walpen-Orgel vorangetrieben

haben, sondern auch die Mittel für die ganze Restaurierung erbracht haben!

 

Rolf Lötscher

 

 

 

Quellenangabe:

 

I.  Die Chororgel in der Hofkirche Luzern

 

Festschrift von Dr. Friedrich Jakob zur Einweihung der restaurierten Walpen-Orgel von 1842 am 22. November 2003

 

Herausgeber: Dr. Jost Schumacher

 

Die Festschrift ist zusammen mit einer CD von Monika Henking solange Vorrat im

Sekretariat der Pfarrei St. Leodegar Luzern zum Preis von Fr. 5.— erhältlich

 

 

II.  Die Chororgel in der Hofkirche Luzern

 

Ausführliches Buch, 227 Seiten mit Farbfotos von Dr. Friedrich Jakob

 

Fotos:  Beat Brechbühl, Fabrikstudio AG

 

Herausgeber: Komitee Walpen-Orgel St. Leodegar Luzern

 

Das Buch ist zusammen mit einer CD von Monika Henking solange Vorrat im

Sekretariat der Pfarrei St. Leodegar Luzern zum Preis von Fr. 10.— erhältlich.

 

 

 

III.  Verein Walpen Orgel Luzern

 

Sammlung der archivierten Unterlagen;

Im Staatsarchiv des Kanton Luzern

 

 

Rolf Lötscher




 Protest Landeshymne  neu   Dekadent und Kuschelweich

 

Dekadent und kuschelweich,

ist die Schweiz im Weltvergleich.

Geil ist unser Schweizerpass, heissbegehrt.

Darum Fremde fordert und nehmet,

Bundesbern wird alles geben.

Drum die fremde Seele ahnt,

hier ist mein Schlaraffenland,

Lug und Trug kann sich entfalten;

Weil der letzte Schweizer, endlich schweigt.

 

Hast du jetzt den roten Pass,

wirst du nicht mehr ausgeschafft,

darfst dich nun entfalten wie du willst!

Sollte dich ein Schweizer dabei stören,

ruf halt deinen Anwalt, klage.

Deine Richter loben dich,

du machst das ja nicht für dich,

nur zum Wohle aller Fremden;

Weil der letzte Schweizer, endlich schweigt.

 

Bankgeschäft und Wirtschaft blühn,

auch die Ärmsten sich bemühn,

doch sie bleiben Working Poor, warum nur?

Menschenwürde ist längst pleite,

Hauptsach ist es geht so weiter,

bis die Schweiz einst kollabiert,

nur noch Bilderberg regiert,

dann ist Endzeit angebrochen;

Weil der letzte Schweizer, endlich schweigt.

 

 Rolf Lötscher 





Protest  Requiem für die Schweiz

 

Das freischti Land of Ärde, üseri Schwyz,

wird bald emol langsam schtärbe, truegi Zyt.

Wel Nyd ond Raffgier ned wend go

ond mänge vo üs eifach ned will verstoh,

das es so ned cha witer go,

söscht esch üsi Schwyz bald tot.

 

Es get äbe Lüt of Ärde, schtur ond domm,

die gloubid si chöi so läbe, rücksechtslos,

Es gilt för sie of dere Wält

nor no was för sie sälber zählt,

s`esch Gäld ond Macht mit Richtum,

doch dra verworglet sie bald.

 

Requies cant in pace, niemer häts gloubt,

die Lüt wo ganz lut hei gwarnet gha, worde verlacht.

Sie hei d`Moral ond d`Schwyz verchauft

ond au no so Zuekonft verbaut,

was blybt esch Not ond Eländ,

Requies cant in pace.

 

 

Rolf Lötscher

 

 

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Credo der Arroganz, des Geldes und der Macht.

Der Mensch zählt nicht mehr, er ist nur noch Mittel zum Zweck.

 

Credo - Pecunia non olet  /  Geld stinkt nicht

 

Rolf Lötscher




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsbelehrung zur Sub - Website der Hofgeissen,

 aufgeschaltet unter der Pfarrei St. Leodegar Luzern.

 

 Die unten aufgeführten Titel samt integrierten Fotos sind Eigentum

 des unterzeichneten Autors.

 

Es sind dies:

 

 - Fahnenaufzüge Schweizerfahne / Luzernerfahne

 - Karfreitag – und Karsamstag Rätschen

 - Sternaufzug

 - Turmaussichten

 - Turmuhr J & A Ungerer 1911

 - Turmuhr Purtscher 1789 – 1911

 

Die Aufgeführten Titel samt integrierten Fotos werden vom unterzeichneten Autor bis Widerruf

geduldet, sofern auf der Sub – Website der Pfarrei St. Leodegar Luzern, eine eindeutige, erklärende Autorenangabe erfolgt.

 

Rolf Lötscher

Luzern

 

 

 

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

(Urheberrechtsgesetz, URG)

vom 9. Oktober (Stand am 1. Januar 2011)

 

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

 

gestützt auf Artikel 31 bis  Absatz 2, 64 und 64 bis der Bundesverfassung 1, 2 nach Einsicht in die Botschaft

des Bundesrates vom 19. Juni 1989 3,

 

beschliesst:

 

   1. Titel: Gegenstand

 

Art. 1

 

1  Dieses Gesetz regelt:

 

      a.         den Schutz der Urheber und Urheberinnen von Werken der Literatur  und Kunst;

      b.         den Schutz der ausübenden Künstler und Künstlerinnen, der Hersteller

                  und Herstellerinnen von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen.

      c.         die Bundesaufsicht über die Verwertungsgesellschaften.

 

2   Völkerrechtliche Verträge bleiben vorbehalten.   

 

 

   2.  Titel: Urheberrecht

 

   1. Kapitel: Das Werk

 

Art. 2  Werkbegriff

 

1  Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen

    der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben.

 

2  Dazu gehören insbesondere:

 

      a.         literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke;

      b.         Werke der Musik und andere akustische Werke;

      c.         Werke der bildendem Kunst, insbesondere der Malerei, der Bildhauerei

                  und der Graphik:

      d.         Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt wie Zeichnungen,

                  Pläne, Karten oder plastische Darstellungen;

      e.         Werke der Baukunst;

      f.          Werke der angewandten Kunst;

      g.         fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke;

      h.         choreographische Werke und Pantomimen. 

 

3.  Als Werke gelten auch Computerprogramme.

 

4.   Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um

      geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt... / !! ..  cp.mail jan. 2023 @

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